Für Dich erreicht! 🥳🥳

Unser ÖH-Vorsitz hat sich dafür eingesetzt, dass die Rückerstattung der Studiengebühren für erwerbstätige Studierende erneut verlängert wird!
Das bedeutet, falls du bereits die Mindeststudienzeit und die Toleranzsemester überschritten hast und deswegen Studiengebühren zahlen muss und im betroffenen Semester erwerbstätig warst, kannst du dir die Studiengebühren erstatten lassen (natürlich nur falls alle weiteren Kriterien erfüllt sind).
Der Antrag auf Rückerstattung befindet sich im LFU:online unter „Meine Formulare“.