FH-Entwicklungs- & Finanzierungsplan des Bundes zurückgewiesen

  • Der Fachhochschul-Entwicklungs- & Finanzierungsplan (FH E&F) des Bundes ist das zentrale strategische Planungs- und Steuerungsinstrument für den Fachhochschulsektor und wird jeweils für den Zeitraum von 3-5 Jahren neu aufgelegt.
  • Vor kurzem wurde vom österreichischen Wissenschaftsministerium der Entwurf des FH E&F für den Zeitraum 2023/24 bis 2025/26 zur Begutachtung versandt (Anlage bzw. Link)
  • Hierbei handelt es sich um die bislang unambitionierteste, defensivste und rückschrittlichste Fassung seit Gründung des FH-Sektors vor knapp 30 Jahren:

- Der Entwurf ist kein Finanzierungsplan, da er unter den gegebenen Umständen keine auch nur annähernd ausreichende Finanzierung für den gegenständlichen Zeitraum vorsieht.

- Der Entwurf ist kein Entwicklungsplan. Er sieht keinen weiteren Ausbau der Studienplätze oder sonstiger Entwicklungsmöglichkeiten vor, was den bestehenden Fachkräftemangel, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs weiter verschärft.

- Dem Entwurf fehlen innovative, zukunftsgerichtete Maßnahmen, was unweigerlich zu einem Rückschritt und einem Verlust an Qualität, Dynamik und Leistungsfähigkeit zulasten der Fachhochschulen, ihrer Studierenden und Stakeholder sowie des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts führt.

- Anstelle längst überfälliger und vielfach im Detail vorgelegter Vorschläge zur Vereinfachung von Verfahren, Abbau bürokratischer Hemmnisse, Erhöhung von Effizienz und Wirksamkeit der eingesetzten Mittel und innovativer Optionen zur gemeinsamen Gestaltung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts beinhaltet der Entwurf inhaltliche und organisatorische Auflagen und Beschränkungen, die so nicht hingekommen werden können.

  • Vor diesem Hintergrund weisen die FH KufsteinTirol, die Fachhochschule Gesundheit Tirol und das MCI den Entwurf des Entwicklungs- & Finanzierungsplans in seiner Gesamtheit zurück, verlangen einen Stopp des Begutachtungsverfahrens und fordern einen Runden Tisch unter Einbindung der wesentlichen Stakeholder.